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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Tanja Gratzer Yoga und Tanja Gratzer Beratung, Supervision & Coaching (in Folge Auftragnehmerin genannt) für Kurse, Kursreihen, Einzelunterricht, Gutscheinen, Seminare, Trainings, Supervisionen, Coachings, Workshops, Einzelberatungen (in Folge Kurse genannt) zu finden unter www.tanjagratzer.com

1. Allgemeine Grundlagen und Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen Auftraggeber / Auftraggeberin, Teilnehmer / Teilnehmerin, Klient / Klientin, Coachee, Supervisand / Supervisandin (in Folge Auftraggeber / Auftraggeberin genannt) und Auftragnehmerin gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers / der Auftraggeberin sind ungültig, es sei denn, diese werden von der Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/ oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.5 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein immanenter Bestandteil jedes Kurses und gelten darüber hinaus für alle Angebote laut Ausschreibung auf der Website www.tanjagratzer.com, die über eine Anmeldung (per Webformular, E-Mail, WhatsApp telefonisch oder persönlich) gebucht werden.

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2. Umfang des Beratungsauftrages und Stellvertretung
2.1. Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Bedarfsfall vertraglich vereinbart. Für alle von der Auftragnehmerin veranstalteten Gruppenprogramme (online und offline) ist der Umfang der zu erbringenden Leistung auf der Rechnung, die vorab zu bezahlen ist, genau vermerkt.

2.2. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die Auftragnehmerin selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber / der Auftraggeberin.

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3. Teilnahme

3.1 Eventuell bestehende physische oder psychische Einschränkungen oder Einnahme von Medikamenten sind der Auftragnehmerin bzw. dem Kursleiter / der Kursleiterin vor Beginn der jeweiligen Kurseinheit mitzuteilen.

3.2 Die Teilnahme an den Kursen erfolgt auf eigene Gefahr.

3.3 Für Unfälle, Diebstähle oder sonstige Beschädigen übernimmt die Auftragnehmerin keinerlei Haftung.

3.4 Für Unfälle und / oder Verletzungen ist die Versicherung / die Versicherungen des Auftraggebers / der Auftraggeberin in Anspruch zu nehmen.

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4. Veranstaltungsort

4.1 In Präsenz: Die Kurse finden in den Räumlichkeiten der Yoga-Schule Kärnten, Stauderplatz 8, Stiege 3, Tür 1, 9020 Klagenfurt statt.

4.2 Davon ausgenommen sind Kurse, die von externen Auftraggebern gebucht werden. Diese Kurse werden dann in den gewünschten Räumen durchgeführt. Zusätzliche anfallende Kosten (Raummiete, Fahrtkosten, Unterbringungskosten, Verpflegung usw.) sind vom Auftraggeber / der Auftraggeberin zu tragen.

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5. Geheimhaltung und Datenschutz

5.1 Alle persönlichen Daten der Auftraggeber / Auftraggeberin werden vertraulich behandelt, intern zum Zwecke der Vertragserfüllung gespeichert und aus buchhalterischen Gründen 7 Jahre lang aufbewahrt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, sofern dies nicht zur Vertragserfüllung notwendig ist.

5.2 Details zum Thema Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung definiert und abrufbar unter: Datenschutzerklärung | tanjagratzer.com Die Datenschutzerklärung gilt als Vertragsbestandteil und wird mit der Anmeldung zu einem Angebot akzeptiert

5.3 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers / der Auftraggeberin erhält.

5.4 Weiters verpflichtet sich die Auftragnehmerin, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Mitarbeitern und Klienten des Auftraggebers / der Auftraggeberin, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

5.5 Die Auftragnehmerin ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

5.6 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

5.7 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Anbieter Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

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6. Kosten und Zahlungsmodalitäten

6.1 Die Kosten des jeweiligen Angebots werden in EURO angegeben und sind in der Ausschreibung laut Website ersichtlich.

6.2 Sämtliche Kosten  - unabhängig von der vereinbarten Zahlungsart – müssen vor Kursbeginn am Konto Auftragnehmerin eingelangt sein.

6.3 Honorare der Auftragnehmerin sind grundsätzlich – außer es gelten andere schriftliche Vereinbarungen – sofort nach Rechnungslegung fällig. Bei Zahlungsverzug schickt die Auftragnehmerin eine Mahnung auf der zusätzlich zum Honorar eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,00 brutto verrechnet wird. Ab dem Tag der Mahnung werden pro Tag 4% Verzugszinsen verrechnet. Bei Nichtzahlung nach Mahnung ist die Auftraggeberin berechtigt einen Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro mit der außergerichtlichen Betreibung der offenen Forderung zu beauftragen bzw. die offene Forderung gerichtlich durchzusetzen.

6.4 Für beauftragte Team- bzw. Gruppensupervisionen/ -coachings und alle Einzeltermine – offline und online – erhält die Auftragnehmerin nach Abschluss jedes Termins ein Honorar gemäß der getroffenen Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber / der Auftraggeberin und der Auftragnehmerin

6.5 Bei allen von der Auftragnehmerin veranstalteten Gruppenangeboten – offline und online –ist das Honorar im Vorhinein fällig. Nur die vollständige Bezahlung des gebuchten Gruppenangebotes gilt als Zusicherung eines Fixplatzes. Ausnahme hierzu stellen ausschließlich im beidseitigen Einverständnis getroffene Ratenzahlungen. Sollte eine Ratenvereinbarung bestehen, so ist der Inanspruchnehmende zur firstgerechten Einhaltung dieser Ratenvereinbarung verpflichtet. Die jeweilige Zahlungsvereinbarung wird einmalig auf der ordentlichen Rechnung von der Auftragnehmerin bekanntgegeben. Die Auftragnehmerin behält sich vor, bei Nichteinhaltung der Zahlungsvereinbarung, die Zusammenarbeit sofort zu beenden. In diesem Fall wird der gesamte offene Restbetrag sofort fällig und die vereinbarte Ratenzahlung ist hinfällig.

6.6 Für beraterische Projektarbeiten gilt, dass die Auftragnehmerin nach Vollendung des vereinbarten Werkes ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber / der Auftraggeberin und der Auftragnehmerin erhält. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch die Auftragnehmerin fällig.

6.7 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung von der Auftragnehmerin vom Auftraggeber / von der Auftraggeberin zusätzlich zum vereinbarten Honorar zu ersetzen. Über die Verrechnung von Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. wird jedenfalls vorab Übereinkommen erzielt.

6.8. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist die Auftragnehmerin von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

6.9 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Rechnungen und Zahlungsbestätigungen in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber / die Auftraggeberin erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Auftragnehmerin ausdrücklich einverstanden.

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Für Yoga Kurse gilt darüber hinaus:

6.10 Die Kursgebühr des gewählten Kursblocks ist spätestens mit Kursbeginn in voller Höhe, entsprechend den aktuellen Kurs-Preisen per Überweisung, zu leisten.

6.11 Eine Rückerstattung von Kursgebühren für nicht genutzte Einheiten ist ausgeschlossen.

6.12 Gültigkeitsdauer Präsenzkurse

  • 10er-Kursblock (á 90 Min.) ist innerhalb von 12 Wochen, ab Kursbeginn zu verbrauchen.

  • 5er-Kursblock (á 90 Min.)ist innerhalb von 6 Wochen, ab Kursbeginn zu verbrauchen

  • Bei vereinbarter flexibler Terminregelung ist der 10er-Kursblock (á 90 Min.) innerhalb von 24 Wochen und er 5er-Kursblock (á 90 Min.) innerhalb von 12 Wochen zu verbrauen..

6.13 Gültigkeitsdauer Onlinekurse

  • 10er-Kursblock (á 90 Min.) ist innerhalb von 24 Wochen, ab Kursbeginn zu verbrauchen.

  • 5er-Kursblock (á 90 Min.) ist innerhalb von 12 Wochen, ab Kursbeginn zu verbrauchen

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7. Anwesenheit, Ausfall & Stornoregelungen

7.1 Bei Krankheit oder Verhinderung durch höhere Gewalt des Auftraggebers / der Auftraggeberin wird die Kursgebühr nicht zurückerstattet.

7.2 Für den Fall eines krankheitsbedingten Ausfalls des Referenten bzw. eines Ausfalls eines Termins aufgrund höherer Gewalt oder anderer Gründe seitens der Auftragnehmerin, wird ein möglichst zeitnaher Ersatztermin bekannt gegeben. In jeden Fall obliegt die Veranstaltungsabsage bei der Auftragnehmerin bzw. die Entscheidung darüber einen Ersatzreferenten zu stellen oder die Art der Leistungserbringung kurzfristig zu ändern (Distance Learning oder Online Learning). Auch etwaige mit der Änderung der Leistungserbringung in Zusammenhang stehende inhaltliche Abweichungen obliegen in jedem Fall der Auftragsnehmerin

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8. Art der Leistung

8.1 Die Auftragsnehmerin erbringt ihre Leistungen sowohl in Präsenz als auch online über Videokonferenzsysteme.

8.2 Die Art der Leistungserbringung ist auf der Website der Auftragsnehmerin (www.tanjagratzer.com) ersichtlich oder wird im Einzelfall vereinbart.

8.3 Im Falle von Online-Angeboten erklären sich der Auftraggeber / die Auftraggeberin mit der Nutzung von Videokonferenzsystemen einverstanden. Darüber hinaus erklären sich die Auftraggeber / die Auftraggeberin bzw. der Teilnehmer / die Teilnehmerin mit der Aufzeichnung von Trainings oder Trainingssequenzen einverstanden. Jedenfalls gibt es von Seiten des Auftraggebers / der Auftraggeberin bzw. des Teilnehmers / der Teilnehmerin kein Anrecht auf Videoaufzeichnung bei Abwesenheit.

8.4 Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, jederzeit Ausbildungsteile oder gesamte Ausbildungen auf Online-Kurse umzustellen.

8.5 Die Umstellung auf einen Online-Kurs bzw. die Teilnahme an einer Online Übertragung (live gestreamt oder Videoaufzeichnung) hat keinerlei Einfluss auf die Kosten des Kurses

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9. Vertragsrücktritt / Storno

9.1. Einzeltermine können bis 17 Uhr am Vorabend des Termins kostenfrei storniert bzw. abgesagt werden. Es gilt zu beachten, dass dies nur gilt, wenn der Vorabend des entsprechenden Termins auf einen Werktag fällt, also kein Samstag, Sonntag oder Feiertag ist. In solchen Fällen ist die Stornierung des Termins bis 17 Uhr des letzten Werktages vor dem betreffenden Termin vorzunehmen. Einzeltermine, die nach 17 Uhr des Vorabends abgesagt werden bzw. Absagen, die an einem Wochenende oder Feiertag für den nächsten Werktag erfolgen, müssen zu 100% verrechnet werden, da in diesen Fällen keine Möglichkeit einer Nachbesetzung des Termins besteht. 

9.2 Kurse - Ausgenommen davon sind Yoga-Kursblöcke zu den laufenden wöchentlichen Yoga-Kursen - können bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei storniert werden. Bei vorzeitigem Rücktritt bis 14 Tage vor Beginn werden 30% der Kosten als Stornogebühr einbehalten. Bei vorzeitigem Rücktritt bis 7 Tage vor Beginn werden 50% der Kosten als Stornogebühr einbehalten. Bei Stornierungen, die danach erfolgen, werden 100% der Kosten einbehalten. Beim Stellen eines geeigneten Ersatzteilnehmers, die das jeweilige Gruppenprogramm bucht und bezahlt, fallen keine Stornokosten an. Über die Eignung entscheidet der Anbieter.

9.3 Ein Vertragsrücktritt während laufender Kurse durch den Teilnehmer bzw. eine Rückzahlung der Kosten ist grundsätzlich nicht möglich.

9.4 Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, einzelne Teilnehmer / Teilnehmerinnen - auch nach Beginn des Kurses - von dem Kurs auszuschließen, insbesondere im Falle von Verhalten, welches die Arbeitsfähigkeit der Gruppe und/oder des Referenten / der Referentin beeinträchtigt oder dem Ansehen der Auftragnehmerin schadet.

9.5 Die noch offenen Inhalte werden in diesem Fall im Einzelsetting - nach Maßgabe der Möglichkeit und nach Entscheidung der Auftragnehmerin - nachgeholt. Eine Rückzahlung der Kosten ist grundsätzlich nicht möglich.

9.6 Bei Vertragsrücktritt vor Kursbeginn können ggf. bereits in Rechnung gestellte und bezahlte Anzahlungen nicht rückerstattet werden.

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10 Berichterstattung und Berichtspflicht bei Projektarbeiten
10.1. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, über ihre Arbeit und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber / der Auftraggeberin Bericht zu erstatten.

10.2. Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber / die Auftraggeberin in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art und Umfang des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.

10.3. Die Auftragnehmerin ist bei der Erbringung ihrer Leistung bzw. bei der Erstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

 

11. Schutz des geistigen Eigentums & Freigabe von Bildrechten
11.1. Die Urheberrechte an den von der Auftragnehmerin und beauftragten Dritten geschaffenen Werke – sowohl digital als auch analog – (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Workbooks, Skripten, Handouts, Arbeitsunterlagen, Checklisten, u.Ä.m.) verbleiben bei der Auftragnehmerin.  Eine Verwendung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Auftragnehmerin erlaubt. Der Auftraggeber / die Auftraggeberin ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von der Auftragnehmerin zu vervielfältigen und/ oder zu verbreiten. 

Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung bzw. Verbreitung des Werkes eine Haftung der Auftragnehmerin – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

11.2. Der Verstoß des Auftraggebers / der Auftraggeberin gegen diese Bestimmungen berechtigt die Auftragnehmerin zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/ oder Schadenersatz.

11.3. Die Auftraggeber / Auftraggeberinnen bzw. die Teilnehmer / Teilnehmerinnen von Veranstaltungen (online und offline), bei denen die Auftragnehmerin als Veranstalter auftritt, erklären sich einverstanden, dass Bild- und/ oder Videomaterial aufgenommen und veröffentlich wird. Die Freigabe der Bilder und Videos erstreckt sich auf alle Werbematerialien und Werbekanäle (offline und online) der Auftragnehmerin. Insbesondere erstreckt sich die Bild- und Videofreigabe auf alle Drucksorten, alle Social-Media-Kanäle, Videoplattformen, Werbekampagnen (online und offline) und alle Websites der Auftragnehmerin.  Eine Abgeltung ist dabei nicht vorgesehen. Dieses Einverständnis kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Der Widerruf gilt für alle künftigen Veröffentlichungen, nicht jedoch für bereits erfolgte Veröffentlichungen. Widerruf an: Tanja Gratzer, Feldkirchnerstrasse 55 C / 7 / 2, 9020 Klagenfurt Telefon: +43 (0)677 61186033, E-Mail: office@tanjagratzer.com, Online: www.tanjagratzer.com

11.4 Hybride Kurse: Im Falle des Einsatzes von hybriden Methoden erklärt sich der Auftraggeber / die Auftraggeberin bzw. der Teilnehmer / die Teilnehmerin mit der Nutzung von Videokonferenzsystemen und der Aufzeichnungen von Kursen zur ausschließlichen Weitergabe an nicht anwesende Teilnehmer / Teilnehmerinnen einverstanden.

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12. Haftung und Schadenersatz
12.1. Die Auftragnehmerin haftet dem Auftraggeber / der Auftragnehmerin für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von der Auftragnehmerin beigezogene Dritte zurückgehen.

12.2. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers/ der Aufraggeberin können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

12.3. Der Auftraggeber / die Auftragnehmerin hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden durch die Auftragnehmerin zurückzuführen ist.

12.4. Sofern die Auftragnehmerin das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/ oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die Auftragnehmerin diese Ansprüche an den Auftraggeber / Die Auftraggeberin ab. Der Auftraggeber / die Auftraggeberin wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

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13 Schlussbestimmungen

13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

13.2 Änderungen dieser AGB oder eines bestehenden Vertrages bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

13.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der Auftragnehmerin. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort der Auftragnehmerin zuständig.

(1) Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes einen eingetragenen Mediator / eingetragene Mediatorin (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl des WirtschaftsMediators oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

(2) Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

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Gültigkeit der AGB 10.08.2023

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